ZLV-Beratungshotline

Gut beraten

Als ZLV-Mitglied haben Sie Anspruch auf professionelle Beratung bei persönlichen oder juristischen Problemen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Der ZLV übernimmt einen Teil der Kosten der maximal 10 Stunden Beratung pro Jahr, die durch den Leiter der Beratungsstelle oder durch von ihm vermittelte Fachleute erfolgt.

Wer kann die Beratungsstelle beanspruchen?
  • Nur Aktiv-Mitglieder des ZLV
  • Teams, wenn mindestens die Hälfte der Personen Mitglied des ZLV sind.
  • Eine Beratung von Passiv- und Nichtmitgliedern ist erst möglich, wenn sie Aktivmitglieder geworden sind.
Was bietet die Beratungsstelle?
  • Auskünfte und Kurzberatungen am Telefon, per Mail oder im persönlichen Gespräch.
  • Kommunikations- und Verhandlungshilfen. Vermittlung in Konfliktsituationen.
  • Begleitung zu Gesprächen mit Eltern, Behörden oder anderen Parteien.
  • Weitervermittlung an Jurist/-innen oder Sozialversicherungsexpert/-innen für externe Beratung.
  • Kostenbeteiligung für Beratungsleistungen gemäss Reglement.
Wie arbeitet die Beratungsstelle?
  • Sie untersteht der Schweigepflicht
  • Sie unterstützt ZLV-Mitglieder in persönlichen, psychologischen, gewerkschaftlichen und rechtlichen Fragen
  • Sie hilft bei Problemen in Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes, ausser bei methodisch-didaktischen Fragen
  • Sie arbeitet unabhängig von Schulbehörden, Eltern sowie von verbandspolitischen Interessen des ZLV
Was kostet eine Beratung

Aktiv-Mitglieder des ZLV haben Anspruch auf max. 10 Stunden unentgeltliche interne Beratung.
Bei externer Beratung übernimmt der ZLV die ersten fünf Stunden zu 100%, an die weiteren fünf Stunden zahlt er 50%. 

Beratungs-Hotline

Tel.: 044 317 20 55 für Kurzauskünfte und Terminabsprachen

Montag 16.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch 11.30 bis 13.30 Uhr
Freitag 12.30 bis 13.30 Uhr

Beratungsreglement

MAB-Dossier

Für das effiziente Erstellen des MAB-Dossiers hat der ZLV eine Vorlage erarbeitet, die hier heruntergeladen werden kann.  Dossier MAB

Pensionskassenlösung bei kleinen Pensen

Im Zusammenhang mit der Kantonalisierung gibt es in rund 30 Gemeinden, die nicht der BVK angeschlossen sind, für Lehrpersonen, die ein kleines Pensum beim Kanton und bei der Gemeinde haben, möglicherweise ein Problem in Bezug auf die Pensionskasse. Der ZLV bietet eine Lösung an,  bei der auch kleine Pensen, die pro Anstellung unter der Eintrittsschwelle liegen, versichert werden können. Pensionskasse Musik und Bildung

ZLV-Hotline

Tel.: 044 317 20 55
beratung(at)zlv.ch

Die schnellste Kontaktmöglichkeit ist ausserhalb der Öffnungszeiten per E-Mail.

So finden Sie die Beratungsstelle

Die Beratungsstelle hat ein eigenes Büro auf der ZLV-Geschäftsstelle.